Vereinbaren Sie ihren persönlichen Termin zur Ernährungsberatung!
Gesetzliche Krankenkassen in Deutschland bezuschussen meistens zertifizierte Ernährungsberatung (nach § 20 SGB V oder Ernährungstherapie nach § 43 SGB V) bei ernährungsabhängigen Krankheiten oder
präventiv. Erforderlich sind eine ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung und zertifizierte Anbieter (z.B. Diätassistenten).
Auch die ärztliche Adipositas-Sprechstunde wird nicht vollumfänglich von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen.
Patienten können sich dazu gerne in der Praxis informieren.