ErNährungsberatung

Vereinbaren Sie ihren persönlichen Termin zur Ernährungsberatung!

Gesetzliche Krankenkassen in Deutschland bezuschussen meistens zertifizierte Ernährungsberatung (nach § 20 SGB V oder Ernährungstherapie nach § 43 SGB V) bei ernährungsabhängigen Krankheiten oder präventiv. Erforderlich sind eine ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung und zertifizierte Anbieter (z.B. Diätassistenten).

Auch die ärztliche Adipositas-Sprechstunde wird nicht vollumfänglich von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen.

 

Patienten können sich dazu gerne in der Praxis informieren.