Einige Leistungen sind selbstzahlerpflichtig und werden nicht von den gesetzlichen Krankenkassen erstattet. Dazu gehören Bescheinigungen außerhalb der Gesetzlichen Krankenversicherungs
(GKV)-Leistungspflicht. Dazu gehören u.a. Atteste bzw. Bescheinigungen für KiGa/KiTa, Schule, Reiserücktritt, Sportverein und SARS-Cov2-
Selbstzahlerleistungen müssen nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) abgerechnet werden.